Homeschooling erfreut sich in der Schweiz wachsender Beliebtheit. Gemäss der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) werden zurzeit rund 4210 Kinder und Jugendliche zu Hause unterrichtet. Dabei zeigt sich, dass Homeschooling vor allem auf der Primarstufe verbreitet ist, während es auf der Sekundarstufe I seltener vorkommt. Interessant ist, dass rund 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die zu Hause unterrichtet werden, in nur vier Kantonen leben: Bern, Waadt, Aargau und Zürich. Gleichzeitig gibt es in fünf Kantonen überhaupt keine Fälle von Homeschooling. In den letzten Jahren ist die Zahl der Homeschooling-Schülerinnen und -Schüler kontinuierlich gestiegen.
Regelungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich
Im Kanton Bern können Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten, allerdings nur mit einer offiziellen Bewilligung. Ein zentrales Prinzip dabei ist das sogenannte Aufenthaltsprinzip, das besagt, dass Kinder dauerhaft im Kanton anwesend sein müssen, um eine Genehmigung für den Privatunterricht zu erhalten. Befindet sich ein Kind beispielsweise auf einer längeren Reise im Ausland, kann keine Bewilligung erteilt werden.
Die Anzahl der zu unterrichtenden Kinder spielt bei der Art der Bewilligung eine entscheidende Rolle. Soll nur ein kleiner Kreis von weniger als fünf Kindern zu Hause unterrichtet werden, müssen die Eltern eine spezielle Erlaubnis für den Privatunterricht beantragen. Steigt die Zahl der Kinder auf über zehn, wird es komplizierter: Hier ist eine Bewilligung für den Betrieb einer Privatschule erforderlich. Für diese Fälle existiert ein Merkblatt, das detailliert darüber informiert, welche Anforderungen zu erfüllen sind.
Liegt die Anzahl der Kinder irgendwo zwischen fünf und zehn, wird die Situation individuell geprüft, um zu entscheiden, ob eine Privatunterrichts- oder eine Privatschulbewilligung nötig ist. Es ist wichtig, dass die Zahl der unterrichteten Kinder während der gesamten Gültigkeitsdauer der Bewilligung konstant bleibt. Wenn sich die Anzahl ändert, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.
Für den Privatunterricht wird in der Regel eine Bewilligung der zuständigen Behörden benötigt, und häufig ist auch ein Lehrdiplom der unterrichtenden Person erforderlich. Zudem müssen häufig regelmässige Nachweise über die schulischen Leistungen der Kinder erbracht und von den Behörden überprüft werden, um sicherzustellen, dass die geforderten Standards erfüllt sind.
Im Folgenden haben wir einen Überblick über die aktuellen Richtlinien zum Homeschooling bzw. Privatunterricht in den verschiedenen Kantonen zusammengestellt (Stand: Oktober 2024). Dabei wurden die offiziellen Websites und Gesetzesartikel der Kantone berücksichtigt. Es ist jedoch zu beachten, dass die konkrete Handhabung von diesen Vorgaben abweichen kann.

Übersicht
Kanton Jura: Ja, das ist auch ohne Lehrdiplom möglich. Neu ist, dass in Zukunft statt einer einfachen Meldung eine Genehmigung erforderlich sein wird.
Was ist deine Meinung zu Homeschooling bzw. Privatunterricht? Wurdest du selbst zu Hause unterrichtet? Wir sind gespannt von dir zu hören.
Quellen:
Bildung zu Hause Schweiz (o.J.). Herzlich Willkommen bei Bildung zu Hause Schweiz. [16.10.24]
EDK (2024). Homeschooling. [16.10.24]
Fargahi, N. (2024). «Wer Kinder zu Hause unterrichtet, nimmt ihnen Möglichkeiten weg». [16.10.24]
Fargahi, N. (2024). Es gibt heute zu viel Heimunterricht.[16.10.24]
Fargahi, N. (2024). Homeschooling boomt – warum? Zwei Familien erzählen. [16.10.24]
Kanton Bern (2024). Private Schulung. [16.10.24]
Ogieva, O., Flepp, F. (2023). Immer mehr Kinder werden zu Hause unterrichtet. [16.10.24]
Homeschooling in der Schweiz (o.J.). Gesetzliche Anforderungen. [16.10.24]