Homeschooling wird in der Schweiz immer beliebter, doch die Regeln unterscheiden sich stark je nach Kanton. Im Blogpost erfährst du, wie Homeschooling in Bern und anderen Kantonen geregelt ist und welche spannenden Entwicklungen es aktuell gibt.

Homeschooling erfreut sich in der Schweiz wachsender Beliebtheit. Gemäss der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) werden zurzeit rund 4210 Kinder und Jugendliche zu Hause unterrichtet. Dabei zeigt sich, dass Homeschooling vor allem auf der Primarstufe verbreitet ist, während es auf der Sekundarstufe I seltener vorkommt. Interessant ist, dass rund 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die zu Hause unterrichtet werden, in nur vier Kantonen leben: Bern, Waadt, Aargau und Zürich. Gleichzeitig gibt es in fünf Kantonen überhaupt keine Fälle von Homeschooling. In den letzten Jahren ist die Zahl der Homeschooling-Schülerinnen und -Schüler kontinuierlich gestiegen.

Regelungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich 

Im Kanton Bern können Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten, allerdings nur mit einer offiziellen Bewilligung. Ein zentrales Prinzip dabei ist das sogenannte Aufenthaltsprinzip, das besagt, dass Kinder dauerhaft im Kanton anwesend sein müssen, um eine Genehmigung für den Privatunterricht zu erhalten. Befindet sich ein Kind beispielsweise auf einer längeren Reise im Ausland, kann keine Bewilligung erteilt werden.

Die Anzahl der zu unterrichtenden Kinder spielt bei der Art der Bewilligung eine entscheidende Rolle. Soll nur ein kleiner Kreis von weniger als fünf Kindern zu Hause unterrichtet werden, müssen die Eltern eine spezielle Erlaubnis für den Privatunterricht beantragen. Steigt die Zahl der Kinder auf über zehn, wird es komplizierter: Hier ist eine Bewilligung für den Betrieb einer Privatschule erforderlich. Für diese Fälle existiert ein Merkblatt, das detailliert darüber informiert, welche Anforderungen zu erfüllen sind.

Liegt die Anzahl der Kinder irgendwo zwischen fünf und zehn, wird die Situation individuell geprüft, um zu entscheiden, ob eine Privatunterrichts- oder eine Privatschulbewilligung nötig ist. Es ist wichtig, dass die Zahl der unterrichteten Kinder während der gesamten Gültigkeitsdauer der Bewilligung konstant bleibt. Wenn sich die Anzahl ändert, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.

Für den Privatunterricht wird in der Regel eine Bewilligung der zuständigen Behörden benötigt, und häufig ist auch ein Lehrdiplom der unterrichtenden Person erforderlich. Zudem müssen häufig regelmässige Nachweise über die schulischen Leistungen der Kinder erbracht und von den Behörden überprüft werden, um sicherzustellen, dass die geforderten Standards erfüllt sind.

Im Folgenden haben wir einen Überblick über die aktuellen Richtlinien zum Homeschooling bzw. Privatunterricht in den verschiedenen Kantonen zusammengestellt (Stand: Oktober 2024). Dabei wurden die offiziellen Websites und Gesetzesartikel der Kantone berücksichtigt. Es ist jedoch zu beachten, dass die konkrete Handhabung von diesen Vorgaben abweichen kann.

Stand: Oktober 2024

Übersicht

 
Kanton Aargau: Ja, auch ohne Lehrdiplom.
 
Kanton Appenzell A.Rh.: Ja mit entsprechendem EDK-anerkannten Lehrdiplom.
 
Kanton Appenzell I.Rh.: Gemäss Artikel 13 im Schulgesetz ist der Besuch von Privatunterricht auf der Volksschulstufe ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch dem Schulrat und dem Erziehungsdepartement gemeldet werden. Ausserdem ist die Erteilung von Privatunterricht auf der Volksschulstufe bewilligungspflichtig und unterliegt der Aufsicht durch die Landesschulkommission. 
 
Kanton Basel-Landschaft: Ja, mit entsprechendem Lehrdiplom.
 
Kanton Basel-Stadt: Privatunterricht (Homeschooling) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
 
Kanton Freiburg: Ja, mit EDK-anerkanntem Lehrdiplom.
 
Kanton Genf:Ja, Gemäss Artikel 40 ist Privatunterricht erlaubt. Das Departement ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Privatunterricht (einschliesslich Heimunterricht) den gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften entspricht. 
 
Kanton Glarus: Ja, wenn der Privatunterricht gleichwertig zur öffentlichen Unterricht ist. Der Unterricht muss wie in der öffentlichen Schule von ausgebildetem Fachpersonal erteilt werden. 
 
Kanton Graubünden: Ja, Lehrpersonen an Privatschulen und für den Privatunterricht müssen die gleichen Voraussetzungen für die Unterrichtsberechtigung erfüllen wie Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule.
 

Kanton Jura: Ja, das ist auch ohne Lehrdiplom möglich. Neu ist, dass in Zukunft statt einer einfachen Meldung eine Genehmigung erforderlich sein wird.

Kanton Luzern: Für eine Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht muss die Person über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) verfügen.
 
Kanton Neuenburg: ja, eine Gesetzesreform ist aktuell in Diskussion: Der Kantonsrat will den Rahmen für den Privatunterricht (scolarisation à domicile) verändern. Statt wie bisher einfach nur eine Meldung abzugeben, soll in Zukunft eine Genehmigung erforderlich sein.
 
Kanton Nidwalden: Ja, mit Lehrdiplom oder stufen- bzw. fachgerechter Ausbildung.
 
Kanton Obwalden: Privatunterricht, ausserhalb von Privatschulen, ist im Kanton Obwalden nur in Ausnahmefällen möglich.
 
Kanton Schaffhausen: Ja, mit anerkanntem Lehrdiplom. 
 
Kanton Schwyz: Ja, mit anerkanntem Lehrdiplom. 
 
Kanton Solothurn: Ja, mit entsprechendem Lehrdiplom.
 
Kanton St. Gallen: Ja, mit hohen Auflagen verbunden und Lehrdiplom. 
 
Kanton Tessin: Gemäss Schulgesetz Artikel 90 ist der Unterricht zu Hause nur in Ausnahmefällen in Zusammenhang mit physischen oder psychischen Problemen erlaubt.
 
Kanton Thurgau: Ja, der Unterricht muss durch eine Lehrperson erfolgen, die zum Unterricht an einer öffentlichen Schule des Kantons Thurgau berechtigt ist. 
 
Kanton Uri: Ja, allerdings soll eine Bewilligung für Homeschooling nur in Einzelfällen erteilt werden und nur wenn das Kindeswohl im Zentrum steht.
 
Kanton Waadt: Ja, auch ohne Lehrdiplom.
 
Kanton Wallis: Ja, mit Lehrdiplom.
 
Kanton Zürich: Ja. Wenn der Privatunterricht länger als ein Jahr dauert, darf er nur von einer Person mit abgeschlossener Lehrerausbildung erteilt werden.
 
Kanton Zug: Ja, mit EDK-anerkanntem Lehrdiplom. Allerdings ist Privatschulung nur mit besonderer Begründung möglich. Kann kein besonderer Grund geltend gemacht werden, wird Privatschulung in der Regel nicht bewilligt. 
 

Was ist deine Meinung zu Homeschooling bzw. Privatunterricht? Wurdest du selbst zu Hause unterrichtet? Wir sind gespannt von dir zu hören.

Quellen:

Bildung zu Hause Schweiz (o.J.). Herzlich Willkommen bei Bildung zu Hause Schweiz. [16.10.24]

EDK (2024). Homeschooling. [16.10.24]

Fargahi, N. (2024). «Wer Kinder zu Hause unterrichtet, nimmt ihnen Möglichkeiten weg». [16.10.24]

Fargahi, N. (2024). Es gibt heute zu viel Heim­unterricht.[16.10.24]

Fargahi, N. (2024). Homeschooling boomt – warum? Zwei Familien erzählen. [16.10.24]

Kanton Bern (2024). Private Schulung. [16.10.24]

Ogieva, O., Flepp, F. (2023). Immer mehr Kinder werden zu Hause unterrichtet. [16.10.24]

Homeschooling in der Schweiz (o.J.). Gesetzliche Anforderungen. [16.10.24]

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