Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU eine neue Transparenzpflicht für KI-Inhalte. Artikel 50 des KI-Gesetzes verlangt, dass Menschen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben. Was das konkret bedeutet, wer betroffen ist und wie Anthropic Wasserzeichen bei Claude umsetzt.

Hinweis: Bei der Formulierung dieses Beitrags wurde KI-gestützt gearbeitet.

Eine Kundenbewertung, die ein wenig zu glatt klingt. Ein Artikel, der sehr schnell nach einem Ergebnis online steht. Ein Chatfenster auf einer Firmenwebsite, in dem Fragen beantwortet werden, aber irgendwie nicht ganz passend? Wer steckt dahinter? Solche Beispiele gibt es im Alltag immer häufiger und man fragt sich: Steckt hier KI dahinter?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten für KI-Systeme. Die Transparenzpflichten sind im Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes verankert. Das KI-Gesetz trat bereits am 1. August 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen des KI-Gesetzes wurden in den folgenden Jahren vollständig umgesetzt, und das KI-Amt sowie die nationalen Behörden übernahmen am 2. August 2026 die Durchsetzungsbefugnisse. Einige Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko und andere Bestimmungen gelten jedoch erst ab Dezember 2027.

Was sagt das KI Gesetz grundsätzlich und insbesondere der Artikel 50 denn genau?

Das KI-Gesetz  ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für KI. Ziel der Vorschriften ist es, vertrauenswürdige KI in Europa zu fördern. Das KI-Gesetz stellt sicher, dass Europäer*innen dem Potenzial von KI vertrauen können. Während die meisten KI-Systeme nur geringe oder gar keine Risiken bergen und zur Lösung vieler gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen können, bergen bestimmte KI-Systeme Risiken, denen begegnet werden muss, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. Der EU AI Act basiert auf einem risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein. Die Klassifikation hilft Unternehmen und Entwicklern, ihre KI-Anwendungen in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen zu bewerten und geeignete Massnahmen zu ergreifen. Neben der Einhaltung rechtlicher Vorschriften ermöglicht sie auch eine Risikominimierung und fördert das Vertrauen in KI-Technologien (vgl. KI-Gesetz). Das sind die vier Kategorien:

  • Unannehmbares Risiko
  • Hohes Risiko
  • Begrenztes Risiko
  • Minimales Risiko

Die vier Kategorien richten sich danach, wie hoch das Risiko einer KI-Anwendung für Menschen und ihre Grundrechte ist. KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko sind grundsätzlich verboten. Hochrisiko-Systeme sind erlaubt, müssen aber strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Bei begrenztem Risiko gelten vor allem Transparenzpflichten, damit Nutzer*innen erkennen können, dass KI eingesetzt wird. KI-Systeme mit minimalem Risiko unterliegen in der Regel keinen zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen.

Risikopyramide KI-Systeme
Abb. 1: KI-Gesetz: Risikostufen für KI-Systeme (vgl. KI-Gesetz)

Artikel 50 im KI- Gesetz

Die seit dem August geltenden Transparenzpflichten betreffen Anbieter*innen und Betreiber*innen bestimmter KI-Systeme, darunter generative und interaktive KI-Systeme sowie Deepfakes (vgl. Leitlinien zu Transparenzpflichten). Mit Anbieter*innen und Betreiber*innen sind grundsätzlich Unternehmen, Organisationen, Behörden oder Personen gemeint, die solche KI-Systeme bereitstellen bzw. unter eigener Verantwortung beruflich oder geschäftlich einsetzen.

Transparenzverpflichtungen sollen den Menschen helfen, zu erkennen, wann sie mit KI interagieren oder wann Inhalte durch KI generiert oder verändert wurden, wodurch das Risiko von Täuschung und Manipulation verringert werden soll (vgl. Leitlinien zu Transparenzpflichten). 

  1. Direkte Interaktion mit KI kennzeichnen: Natürliche Personen müssen grundsätzlich erkennen bzw. darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren, ausser dies ist aufgrund des Kontexts ohnehin offensichtlich.
  2. KI-generierte Inhalte technisch kennzeichnen: Anbieter*innen von KI-Systemen müssen synthetisch erzeugte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte maschinenlesbar als KI-generiert/-manipuliert kennzeichnen, soweit dies technisch möglich ist. Für rein unterstützende Standardbearbeitung (z. B. automatische Rechtschreib- und Grammatikkorrektur) gelten Ausnahmen.
  3. Emotionserkennung & biometrische Kategorisierung offenlegen: Betroffene Personen müssen über den Einsatz solcher Systeme informiert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den Datenschutzvorschriften der EU Verordnungen und den EU-Richtlinien.
  4. Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Texten: KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte, die Deepfakes darstellen, müssen als solche offengelegt werden. Bei künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt eine angemessene Kennzeichnung, die das Werk bzw. dessen Genuss nicht beeinträchtigt. KI-generierte oder manipulierte Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Keine Kennzeichnung ist erforderlich, wenn eine menschliche bzw. redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Diese Verpflichtungen gelten zwar ab dem 2. August 2026, doch wird generativen KI-Systemen, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, eine Frist bis zum 2. Dezember 2026 eingeräumt, um die Anforderungen an die maschinenlesbare Kennzeichnung gemäss Artikel 50 Absatz 2 zu erfüllen (vgl. Transparenzverpflichtungen gemäss Artikel 50 / Die Transparenzvorschriften des EU-KI-Gesetzes).

Wasserzeichen von Anthropic

Anthropic hat den EU-AI-Act-Verhaltenskodex zu Transparenz von KI-generierten Inhalten gemäss Artikel 50(2) unterzeichnet, sowohl als Anbieter*in von generativen KI-Modellen als auch von generativen KI-Systemen (vgl. Claude Support, 2026). Aufsehen erregte insbesondere die Meldung von Anthropic, dass alle Claude-Modelle, die in der EU ab dem 2. August 2026 eingeführt werden, maschinenlesbare Kennzeichnung ab dem Start unterstützen. Generierter Text wird mit eingebetteten Wasserzeichen versehen und generierte Dateien enthalten digital signierte Herkunftsmetadaten.

Die Europäische Kommission hat im Juni 2026 den endgültigen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht.

Der Kodex ist freiwillig und enthält praktische Schritte, um Anbieter*innen und Betreiber*innen von Systemen der generativen künstlichen Intelligenz (KI) dabei zu helfen, die Transparenzverpflichtungen des KI-Gesetzes zu erfüllen, die ab dem 2. August 2026 gelten. Die Unterzeichner wurden im Juli 2026 öffentlich bekannt gegeben, vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen des KI-Gesetzes zur Kennzeichnung und Etikettierung von KI-generierten Inhalten am 2. August 2026. Insgesamt 190 Organisationen unterzeichneten den Verhaltenskodex für Transparenz KI-generierter Inhalte vor Inkrafttreten der rechtlichen Verpflichtungen. Unter den Anbieter*innen, welche unterzeichneten befinden sich: Aleph Alpha, Anthropic, Black Forest Labs, Cohere, Google, Meta, Microsoft, Mistral, Open AI, Synthesia.

Alle Anbieter*innen und Betreiber*innen eines generativen KI-Systems können den Verhaltenskodex unterzeichnen und einsenden. 

So funktioniert das Wasserzeichen von Claude

Claude kennzeichnet Inhalte auf zwei Arten: Bei Texten geschieht das durch ein Wasserzeichen, das direkt in den Text eingewoben wird. Beim Lesen ist davon nichts zu bemerken, auch die Qualität des Textes bleibt unverändert. Bei Bildern (etwa im Format PNG, JPG oder SVG) und anderen unterstützten Dateien hinterlegt Claude zusätzlich signierte Herkunftsmetadaten nach dem Standard C2PA.

Wichtig dabei: Eine erkannte Markierung zeigt lediglich, dass ein Inhalt von Claude verarbeitet wurde, nicht zwingend, dass er vollständig von Claude stammt. Wer etwa einen selbst geschriebenen Text zum Korrekturlesen an Claude gibt, erhält unter Umständen trotzdem einen markierten Text zurück, obwohl die eigentlichen Ideen und Formulierungen von ihm oder ihr selbst stammen.

Wie der Mechanismus hinter dem Wasserzeichen im Detail funktioniert, zeigt das folgende Video:

Zusätzliche Transparenz mit KI-Label

Im Gegensatz zu den Wasserzeichen oder hinterlegten Metadaten, welche für Nutzer*innen bzw. Leser*innen erstmal unsichtbar bleiben, sind KI-Label sichtbare, für Menschen gemachte Kennzeichnungen. Die Symbole sollen Nutzer*innen, die mit solchen Inhalten konfrontiert werden, helfen, klar und deutlich zu erkennen, dass die Inhalte künstlich erstellt oder manipuliert wurden. Diese Massnahme soll  das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und das Risiko von Fehlinformationen verringern. Zudem soll es Nutzer*innen ermöglichen, die unterschiedlichsten Inhalte informiert zu betrachten und zu lesen. Die EU hat eine Reihe von Symbolen entwickelt, die Urheber, Herausgeber und andere Anwender generativer KI-Systeme zur Kennzeichnung ihrer KI-generierten Inhalte verwenden können. Diese Symbole sind frei verfügbar und Bestandteil von Abschnitt 2 des Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte .

Nicht alle KI-generierten oder -manipulierten Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Die Offenlegungspflicht nach dem KI-Gesetz bezieht sich ausschliesslich auf KI-generierte oder -manipulierte Inhalte. Die Symbole unterstützen die Einhaltung von Artikel 50 Absatz 4 des KI-Gesetzes (siehe hier im Blogpost unter: Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Texten). Die Pflicht gilt für die professionelle Nutzung, etwa durch Unternehmen, Creator oder Nachrichtenseiten. Wer privat mit Claude chattet oder ein KI-Bild für den eigenen Social-Media-Account erstellt, ist von der Regel nicht erfasst. Zudem gilt die Pflicht nicht, wenn ein Mensch den KI-generierten Text überprüft hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

Abb. 2: EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (vgl. Europäische Komission)

Auch Unternehmen und Organisationen aus der Schweiz fallen unter die EU-Regel, sofern sich ihre Inhalte auch an Personen in der EU richten. Wer beispielsweise KI-generierte Werbung oder Texte veröffentlicht, die auch von einem EU-Publikum gelesen werden, muss die Kennzeichnungspflicht ebenfalls beachten, unabhängig vom Firmensitz.

Das Chatfenster vom Anfang hat somit das Potenzial ehrlicher zu werden: Wer in Zukunft mit einem KI-System spricht, soll das erkennen können,  so möchte es die Europäische Komission mit dem Artikel 50. Wasserzeichen, Herkunftsmetadaten und KI-Label decken dabei unterschiedliche Situationen ab, die einen wirken im Hintergrund, die anderen sind für alle sichtbar. 

Die Anfangsfrage «Steckt hier KI drin?» kann nicht in allen Fällen klar beantwortet werden mit den neuen Mitteln bzw. Pflichten rund um Transparenz. Bei redaktioneller Kontrolle oder rein unterstützendem KI-Einsatz müssen Texte nicht gekennzeichnet werden und private Nutzung betrifft es nicht.

Das ist auch sinnvoll so: Ein automatisch korrigierter Satz ist etwas anderes als ein KI-generiertes Bild, und wieder etwas anderes als ein Deepfake, die Risiken unterscheiden sich stark, entsprechend unterschiedlich fallen auch die Anforderungen aus. Genau das ist die Idee hinter dem risikobasierten Ansatz des KI-Gesetzes: Nicht jede Anwendung wird gleich streng behandelt. Wer aber weiss, dass irgendwo KI mitgewirkt hat, kann den Output realistischer einschätzen und sich selber ein Bild davon machen, wie viel davon zu vertrauen ist.

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