Ab 1. September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft (nDSG). Welche Auswirkungen hat das neue Datenschutzgesetz für die Schulen? Entwarnung: Für öffentliche Schulen gilt wie bisher das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.
Das neue Datenschutzgesetz des Bundes gilt – wie bis anhin das bestehende Datenschutzgesetz – nur für das Bearbeiten von Daten durch Bundesbehörden und private Personen (inkl. Unternehmen), nicht jedoch durch kantonale und kommunale Stellen. Bei öffentlichen Schulen handelt es sich um kantonale oder kommunale Institutionen. Somit gilt für sie das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz, zum Beispiel im Kanton Bern das Datenschutzgesetz (KDSG) oder im Kanton Zürich das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG).
Die Verantwortlichkeiten sind im Art. 8 KDSG geregelt:
Für den Datenschutz ist jene Behörde verantwortlich, die die Personendaten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bearbeitet oder bearbeiten lässt.
Für den Kanton Bern bedeutet dies, dass die Schule und Gemeinde für den Datenschutz der Volksschule zuständig ist.
Allerdings wäre das doch ein guter Zeitpunkt um sich mal wieder mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und sich elementare Fragen bezüglich Datenschutz im Schulkontext zu stellen. Die Datenschutzbeauftrage des Kantons Zürich bietet mit der neuen interaktiven Lernumgebung Unterstützung.
Lerne Datenschutz: Lernumgebung für Lehrpersonen
Das Datenschutzrecht erscheint vielen Personen komplex und undurchsichtig. Mitarbeitende in öffentlichen Institutionen wie Lehrpersonen an Schulen, Angestellte in öffentlichen Verwaltungen oder Ärzt*innen und Pfleger*innen in Spitälern werden tagtäglich mit Themen des Datenschutzes konfrontiert. Die neue Lernumgebung lerne.datenschutz.ch unterstützt die betroffenen Personen im sicheren Umgang mit Personendaten im Arbeitsalltag.
Mithilfe von animierten Videos werden in der neuen Lernumgebung konkrete Fallbeispiele aus der Beratungspraxis der Datenschutzbeauftragten vorgestellt. Anschliessend müssen entsprechende Lösungen für die datenschutzrelevanten Fragen gefunden werden. Eine selbstgewählte virtuelle Begleitfigur unterstützt dich im Finden der richtigen Antworten. Zusätzlich werden die Grundlagen des kantonalen Gesetzes über die Informationen zum Datenschutz (IDG) vermittelt.
«Und wie kann ich Datenschutz mit meinen Schüler*innen thematisieren?»
«Serious Game» DATAK
- Sollen in der Stadt Überwachungskameras aufgestellt werden oder nicht?
- Soll die Stadt die Einwohnerdaten an Firmen und politische Parteien weitergeben?
Jede getroffene Entscheidung hat Auswirkungen auf den Spielverlauf und somit auf das Leben der Spielenden. Wer schafft es, das Praktikum in sieben Tagen erfolgreich durchzustehen?
Lehrmittelreihe «Selbstbestimmt digital unterwegs»
Die Kompetenz, sich selbstbestimmt und kritisch in der digitalen Welt zu bewegen, ist essentiell für ein erfolgreiches Leben in der Informationsgesellschaft. Mit den altersgerechten Lernressourcen der E-Book-Reihe «Selbstbestimmt digital unterwegs» erhalten die Schülerinnen und Schüler die benötigten Grundkenntnisse. «Selbstbestimmt digital unterwegs» ist eine Gemeinschaftsproduktion der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und der Pädagogischen Hochschule Zürich.
Datenschutz sei für jedes Alter wichtig. Aus diesem Grund bietet das Lehrmittel Unterrichtsmaterial für alle Stufen der Volksschule an:
- Zyklus 1: Geheimnisse sind erlaubt (4 – 9 Jährige)
- Zyklus 2: Meine Spuren, meine Daten (9 – 13 Jährige)
- Zyklus 3: Geplante Veröffentlichung im Sommer 2023
SRF school «Medien und Informatik»
Weiteres attraktives und spannendes Unterrichtsmaterial bietet SRF school. Themen wie Fake News, Social Media, Daten usw. werden mithilfe von Videos vermittelt. Weiters Unterrichtsmaterial mit didaktischen Hinweise, Arbeitsblättern und Lösungen erleichtern zusätzlich deren Gebrauch für den Unterricht. Beispielsweise verspricht die Reihe «Frag Fred» einen leichten Einstieg in Fragen rund um Informatik.
Podcast: Stalltagsgespräche
Falls du noch mehr zum Thema Datenschutz und Schulinformatik wissen möchtest, empfehlen wir dir den Podcast der PHBern «Stalltagsgespräche». Immer wieder wir die Schulinformatik mit drängenden Fragen des Datenschutzes aus den Schulen konfrontiert. Im Podcast werden konkrete Beispiele aus Schulberatungen vorgestellt und diskutiert.
Die Schulinformatik der PHBern bietet mit der KIBS (Koordinationsstelle Informationstechnologien Berner Schulen) eine Anlaufstelle für Beratungen. Das Portal richtet sich an SMI (Spezialist*innen Medien und Informatik), Schulleitungen wie auch Lehrpersonen des Kantons Bern. Sie unterstütz und berät die Gemeinden, Schulen und Spezialist*innen bei der Integration von ICT im System Schule und im Unterricht.
Quellen:
Educa (2023). Folgen des neuen Datenschutzgesetzes für Schulen. [4.7.23]
Das Portal der Schweizer Regierung. Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023. [4.7.23]
Datenschutzlernen (o.J.). Selbstbestimmt digital unterwegs. [4.7.23]
Kanton Zürich (2023). Mehr Wissen über Datenschutz erleichtert die Arbeit. [4.7.23]
SRF school (o.J.). Medien und Informatik [10.7.23]
Watson (2023). Neues Schweizer Datenschutzgesetz – was du jetzt wissen musst. [4.7.23]
2 Anworten auf „Kompetent in Sachen Datenschutz: Hilfreiches Material für Lehrpersonen“
Guten Tag, danke für den akademisch interssanten Posts. Aus der Praxis der Schule interssieren mich ihre Gedanken zu folgenden Fragen:.
1. Wie kann sichergestellt werden, dass Lehrpersonen, die selbst Schwierigkeiten haben, das komplexe Thema Datenschutz zu verstehen, es effektiv an die Schüler*innen vermitteln können?
2. Angesichts des neuen Bundesgesetzes über Datenschutz (nDSG) – welche spezifischen Änderungen oder Anforderungen bringt es für den Schulbetrieb mit sich?
3. Da das neue Bundesdatenschutzgesetz nur für Bundesbehörden und private Akteure gilt, wie werden private Daten, die von Schülern in Schulen verarbeitet werden, geschützt?
4. Gibt es Bedenken, dass die Verwendung von altersgerechten Unterrichtsmaterialien und Ressourcen möglicherweise die Tiefe und Ernsthaftigkeit des Datenschutzthemas verwässern könnte?
5. Wie könnte sich das Fehlen einheitlicher Datenschutzstandards auf kantonaler Ebene auf den Schutz von Schülerdaten auswirken?
Welche Art von Schulungen oder Vorbereitungen werden für Lehrpersonen benötigt, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzprinzipien angemessen vermitteln können?
6. Besteht die Gefahr, dass Schüler*innen Datenschutz lediglich als eine theoretische Lektion betrachten, anstatt es als praktisch relevanten Aspekt ihres Alltags zu verstehen?
7. Wie wird sichergestellt, dass die interaktive Lernumgebung der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich tatsächlich effektiv und ansprechend für Schüler*innen ist?
8. Können Schüler*innen durch das Studium des Datenschutzes in der Schule tatsächlich dazu befähigt werden, ihre eigenen persönlichen Daten online besser zu schützen?
9. Wie wird die Implementierung der Datenschutzmaßnahmen überwacht, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht werden?
Danke für eine Antwort.
Freundliche Grüsse
Ghidra
Lieber Ghidra
Vielen Dank für deine Fragen. Diese sind so facettenreich, dass sie eine ausführliche und differenzierte Betrachtung erfordern. Leider ist es nicht möglich, innerhalb dieses Rahmens auf alle Aspekte einzugehen. Anhand der Frage 5 versuchen wir dies zu verdeutlichen.
Für den Datenschutz ist jene Behörde verantwortlich, welche die Personendaten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bearbeitet oder bearbeiten lässt (siehe KDSG Art. 8 Abs. 1). Im Kanton Bern bedeutet dies, dass die Gemeinden und Schulen für den Datenschutz auf Volksschulebene verantwortlich sind.
Das kantonale Datenschutzrecht gilt für jedes Bearbeiten von Personendaten durch Behörden (Art. 4 KDSG, Abs. 1). Gemeint sind da die kantonalen Behörden wie Verwaltungen sowie alle öffentlichen Organe der Gemeinden. Beispielsweise die Sozialdienste oder eben auch die Volksschule. Somit gilt in der Volksschule das kantonale Datenschutzrecht und die Verantwortung für die Umsetzung/Anwendung liegt bei den Gemeinden.
Die kantonalen Datenschutzgesetze unterscheiden sich nicht in der Art, dass man von «fehlenden einheitlichen Datenschutzstandards» sprechen könnte. Alle Datenschutzgesetze der Schweiz (Kantone wie Bund) haben dieselben Grundlagen. Es gibt aber Unterschiede in der Anwendung/Umsetzung. Im Kanton ZH kann zum Beispiel die Datenschutzbeauftragte des Kantons ZH (DSB) die Volksschulen direkt unterstützen. Im Kanton Bern hat die DSA diese Möglichkeit nicht.
Die kommunale Datenschutzaufsichtsstelle der Gemeinde kann sich jedoch an die DSA wenden, sollte sie Hilfe benötigen. Dieser Umstand soll mit dem neuen Datenschutzgesetz des Kantons Bern angegangen werden, Gemeinden sollen direktere Unterstützung erhalten. Das Gesetz befindet sich z.Z. (September 2023) noch in der Vernehmlassung .
Da die Volksschule ein öffentliches Organ der Gemeinde ist, kann es sein, dass sich die Infrastruktur der Schule A in der Gemeinde X zu Schule B in der Nachbarsgemeinde Y unterscheidet. Die Schule A hat zum Beispiel Microsoft im Einsatz, Schule B beispielsweise Google. Beide Gemeinden müssen sich aber nach demselben Datenschutzgesetz richten. Damit die mit der Infrastruktur einhergehenden Risiken für die Verantwortlichen (Gemeinde/Schule) als tragbare Risiken beurteilt werden können, setzen die verantwortlichen Behörden oft technische und organisatorische Massnahmen um. Diese unterscheiden sich natürlich von Schule A zu Schule B.
Falls du weiter in das Thema eintauchen möchtest, so raten wir dir die Website der Datenschutzaufsichtsstelle (DSA) zu besuchen, das aktuelle Datenschutzgesetz (z.B. Bern KDSG) zu konsultieren und den Leitfaden über Datenschutz in der Schule zu lesen. Zudem bietet die Koordinationsstelle Informationstechnologien Berner Schulen (KIBS) Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gemeinden und Schulen sowie deren Spezialisten Medien und Informatik (SMI).
Wir hoffen, wir konnten dir soweit weiterhelfen.
Herzliche Grüsse
Schulinformatik & AG Trendscouting